Kostenvoranschlag
Eine Reparaturkalkulation: Was muss getauscht werden, was kostet es. Erstellt eine Werkstatt oder ein Sachverständiger. Er sagt, was die Instandsetzung kostet — mehr nicht.
Nicht jeder Schaden braucht ein Gutachten. Manchmal reicht ein Kostenvoranschlag, manchmal wäre er ein teurer Fehler. Der Unterschied liegt nicht am Blech, sondern an drei Fragen.
Beides beschreibt einen Schaden — aber mit unterschiedlichem Anspruch und unterschiedlicher Wirkung gegenüber einer Versicherung.
Eine Reparaturkalkulation: Was muss getauscht werden, was kostet es. Erstellt eine Werkstatt oder ein Sachverständiger. Er sagt, was die Instandsetzung kostet — mehr nicht.
Eine Beweisurkunde: Schadenumfang, Fotodokumentation, Reparaturweg, Wiederbeschaffungs- und Restwert, merkantile Wertminderung, Ausfalldauer. Es hält fest, was war — nachprüfbar.
Der Kostenvoranschlag blickt nach vorn auf die Reparatur. Das Gutachten blickt zurück auf den Schaden. Wer etwas beweisen muss, braucht das zweite.
Wenn alle drei Punkte zutreffen, sparen Sie sich das Gutachten:
Unterhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro erkennen Versicherungen ein Gutachten in der Regel nicht als erforderlich an — die Kosten bleiben dann an Ihnen hängen.
Der Unfallgegner hat den Hergang eingeräumt, es gibt keinen Streit über den Ablauf und keine widersprüchlichen Angaben.
Eine Delle, ein Kratzer, ein Stoßfänger. Nichts, wo dahinter etwas verborgen sein könnte.
Sobald einer dieser Punkte zutrifft, ist der Kostenvoranschlag zu wenig.
Wenn Aussagen auseinandergehen, zählt später nur, was dokumentiert wurde. Ein Kostenvoranschlag hält den Hergang nicht fest.
Ein reparierter Unfallschaden drückt den Verkaufspreis. Diese merkantile Wertminderung kann man ersetzt bekommen — aber nur, wenn sie jemand beziffert hat.
Hinter einem harmlosen Stoßfänger stecken Sensoren, Träger, Verstrebungen. Was nicht aufgeschrieben wurde, zahlt später niemand.
Nutzungsausfall oder Mietwagen setzen eine festgestellte Ausfalldauer voraus. Die steht im Gutachten, nicht im Kostenvoranschlag.
Ob sich die Reparatur lohnt, entscheidet sich am Verhältnis von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Diese Werte ermittelt nur ein Gutachten.
Bei Hochvoltfahrzeugen gehört die Beurteilung des Batteriebereichs dazu — auch dann, wenn außen wenig zu sehen ist.
Rufen Sie an, bevor Sie sich entscheiden. Ich sehe mir die Fotos an und sage Ihnen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist — auch dann, wenn die Antwort „ein Kostenvoranschlag genügt" lautet und ich daran nichts verdiene.
Was das Gutachten kostet und wer es bezahlt, steht auf der Seite Kosten und Abrechnung.
Bei etwa 750 bis 1.000 Euro Schadenhöhe. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht — die Gerichte urteilen unterschiedlich, und Versicherungen legen sie verschieden aus. Im Zweifel klären wir das vorher.
Ja, und bei kleinen Schäden ist das der richtige Weg. Nur: Die Werkstatt kalkuliert die Reparatur, sie dokumentiert nicht den Unfall. Wertminderung, Ausfalldauer und Beweissicherung liefert ein Kostenvoranschlag nicht.
Das ist die Einschätzung der Gegenseite, nicht Ihre. Oberhalb der Bagatellgrenze dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Bei kleinen Schäden kann die Aussage aber zutreffen.
Nur eingeschränkt. Ist das Fahrzeug bereits repariert, lässt sich der ursprüngliche Zustand nicht mehr feststellen. Deshalb sollte die Entscheidung vor der Reparatur fallen.
Der Wertverlust, der bleibt, obwohl fachgerecht repariert wurde: Ein Fahrzeug mit Unfallhistorie bringt beim Verkauf weniger. Dieser Betrag ist erstattungsfähig — vorausgesetzt, er wurde beziffert.
Ich komme dorthin, wo das Fahrzeug steht: zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder zum Abstellplatz. Buchbar Mo–Fr 17:00–21:00 Uhr sowie Sa, So und feiertags 08:00–20:00 Uhr.
Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Gutachterkosten in der Regel erstattungsfähig — wie die Abrechnung läuft.
Erreichbar täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr. Am schnellsten geht es mit Fotos per WhatsApp oder einem kurzen Anruf.
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Täglich 08:00-20:00 Uhr
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