Sie beauftragen
Nicht die Versicherung, nicht die Werkstatt. Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet — auch wenn die Gegenseite schon jemanden geschickt hat.
Die kurze Antwort: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung, nicht Sie. Die lange Antwort erklärt, warum ich Ihnen trotzdem keine Preisliste zeigen kann — und das ist kein Ausweichen.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung. Als Geschädigter haben Sie Anspruch darauf, den Schaden feststellen zu lassen — und die Kosten dafür gehören zum Schaden. Das ergibt sich aus dem Schadenersatzrecht (§ 249 BGB): Sie sollen so gestellt werden, wie Sie ohne den Unfall stünden. Dazu gehört, dass jemand fachkundig aufschreibt, was kaputt ist.
Nicht die Versicherung, nicht die Werkstatt. Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet — auch wenn die Gegenseite schon jemanden geschickt hat.
In der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung. Sie gehen nicht in Vorleistung und bekommen keine Rechnung ins Haus.
Vollständig, mit Fotos und Kalkulation — unabhängig davon, wie die Versicherung anschließend reagiert.
Weil sie unehrlich wäre. Das Honorar eines Kfz-Sachverständigen richtet sich nach der Höhe des Schadens — ein Streifschaden am Kotflügel ist anderer Aufwand als ein Totalschaden mit Wertermittlung. Dazu kommt: Jede Versicherung rechnet nach ihren eigenen Sätzen ab. Was die eine ohne Rückfrage zahlt, kürzt die nächste.
Eine Zahl auf dieser Seite würde Ihnen also eine Sicherheit vorspiegeln, die es nicht gibt. Was ich Ihnen stattdessen zusage: Bevor ich anfange, sage ich Ihnen, womit zu rechnen ist und wer es voraussichtlich trägt. Wenn sich ein Gutachten für Sie nicht lohnt, sage ich das auch — siehe unten.
Drei Fälle, in denen die Rechnung bei Ihnen landen kann.
Bei selbstverschuldeten Unfällen zahlt die Gegenseite nichts. Ob sich ein Gutachten für Ihre eigene Kasko lohnt, klären wir vorher.
Bei geteilter Haftung wird auch das Honorar anteilig übernommen. Die Quote steht oft erst später fest.
Unterhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro erkennen Versicherungen ein Gutachten meist nicht als erforderlich an. Dann ist ein Kostenvoranschlag der richtige Weg.
Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Hergang ab. Bei Zweifeln über die Schuldfrage ist die Beweissicherung oft wichtiger als die Kostenfrage — Gutachten oder Kostenvoranschlag? geht darauf ein.
Es kommt vor, dass eine Versicherung das Honorar nicht vollständig übernimmt oder einzelne Positionen streicht. Dann sind Sie nicht allein: Ich begründe meine Kalkulation schriftlich und stelle die Unterlagen bereit, die Ihr Anwalt oder Sie selbst dafür brauchen.
Wichtig zu wissen: Eine Kürzung ist keine Feststellung, dass etwas falsch war. Sie ist zunächst eine Position der Gegenseite. Ob sie Bestand hat, ist eine rechtliche Frage — und dafür bin ich nicht zuständig, sondern ein Anwalt für Verkehrsrecht.
In der Regel nicht. Bei einem unverschuldeten Unfall rechne ich direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie bekommen das Gutachten, ohne dass eine Rechnung bei Ihnen ankommt.
Weil das Honorar von der Schadenhöhe abhängt und jede Versicherung nach eigenen Sätzen abrechnet. Ein Festpreis auf der Website würde eine Verbindlichkeit vortäuschen, die es nicht gibt. Vor Beginn sage ich Ihnen, womit zu rechnen ist.
Dann tragen Sie die Kosten — oder Ihre Kaskoversicherung, wenn sie eintritt. Ob sich das lohnt, hängt vom Schaden ab. Rufen Sie an, bevor Sie beauftragen: Wenn es sich nicht rechnet, sage ich Ihnen das.
Unterhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro meist nicht — dort genügt ein Kostenvoranschlag. Anders sieht es aus, wenn die Schuldfrage strittig ist oder ein Folgeschaden im Raum steht.
Ja. Als Geschädigter dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen — auch dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits jemanden angekündigt hat.
Ich komme dorthin, wo das Fahrzeug steht: zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder zum Abstellplatz. Buchbar Mo–Fr 17:00–21:00 Uhr sowie Sa, So und feiertags 08:00–20:00 Uhr.
Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Gutachterkosten in der Regel erstattungsfähig — wie die Abrechnung läuft.
Erreichbar täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr. Am schnellsten geht es mit Fotos per WhatsApp oder einem kurzen Anruf.
0176 5601 7581
Täglich 08:00-20:00 Uhr
Fotos senden
Motorraum, Bissspuren, Warnmeldungen und Fahrzeugschein bereithalten.
markus@knigge-gutachten.de
Knigge Gutachten · Warnestr. 10 · 38259 Salzgitter