Nichts reparieren lassen
Auch nicht „schnell schon mal den Stoßfänger". Vor der Begutachtung bleibt das Fahrzeug, wie es ist — sonst fehlt später der Nachweis.
Nach einem Unfall entscheidet sich in den ersten Tagen, was Sie später ersetzt bekommen. Diese Seite sagt Ihnen, was in welcher Reihenfolge wichtig ist — und was Sie besser nicht tun.
Die Reihenfolge ist wichtiger, als die meisten denken. Was einmal repariert ist, lässt sich nicht mehr begutachten.
Auch nicht „schnell schon mal den Stoßfänger". Vor der Begutachtung bleibt das Fahrzeug, wie es ist — sonst fehlt später der Nachweis.
Unfallstelle, Endstand beider Fahrzeuge, Schäden aus mehreren Abständen, Kennzeichen. Lieber zu viel als zu wenig, direkt mit dem Handy.
Sie wählen, nicht die Versicherung. Ein Anruf genügt, den Rest kläre ich mit der Gegenseite.
Mit dem Gutachten in der Hand — in der Werkstatt Ihrer Wahl. Auch das dürfen Sie frei entscheiden.
Der Sachverständige, den die gegnerische Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag. Das muss nicht bedeuten, dass er schlecht arbeitet — aber seine Aufgabe ist nicht, Ihre Ansprüche vollständig zu erfassen.
Ich habe keinen Rahmenvertrag mit einer Versicherung und keine Vorgabe, auf welche Summe ich kommen soll.
Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert, Ausfalldauer — Positionen, die im Eifer gern untergehen und bares Geld sind.
20 Jahre Schrauben heißt: Ich weiß, was hinter dem Blech sitzt und was eine Reparatur wirklich kostet — nicht nur, was in der Kalkulationssoftware steht.
Salzgitter ist mein Zuhause, keine Anfahrt aus der Nachbarstadt. Lebenstedt, Bad, Thiede, Gebhardshagen und Watenstedt — dazu Wolfenbüttel, Braunschweig, Peine, Goslar, Hildesheim, Wolfsburg, Bad Harzburg, Seesen, Lengede, Vechelde und Baddeckenstedt, und alles im Umkreis von rund 50 Kilometern.
Ich komme dorthin, wo das Fahrzeug steht: zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder zum Abstellplatz. Wenn das Auto nicht mehr fährt, ist das ohnehin der einzige sinnvolle Weg. Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp — meist finden wir noch am selben oder nächsten Werktag einen Termin.
Ja — und das ist keine Selbstverständlichkeit. Für Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen braucht es eine Qualifikation nach DGUV Information 209-093; ich bin für Stufe 2S/FHV ausgebildet.
Nach einem Unfall zählt bei diesen Fahrzeugen nicht nur das Blech: Wurde der Batteriebereich berührt? Gibt es Hinweise auf eine Beschädigung der Traktionsbatterie? Diese Fragen gehören ins Gutachten, weil sie den Wert des Fahrzeugs erheblich beeinflussen.
Nach der Besichtigung erhalten Sie das Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage. Wenn es eilig ist — etwa weil ein Mietwagen läuft — sagen Sie es beim Anruf, dann priorisiere ich.
Nein, ich komme zu Ihnen. Nach einem Unfall ist das Fahrzeug oft nicht mehr fahrbereit — dann besichtige ich es dort, wo es steht.
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Solange das Fahrzeug unrepariert ist, lässt sich der Schaden vollständig aufnehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nichts — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Einzelheiten stehen auf der Seite zu Kosten und Abrechnung.
Gerade dann ist die Dokumentation wichtig. Was heute festgehalten wird, steht später zur Verfügung — unabhängig davon, wie die Schuldfrage ausgeht. Rufen Sie an, wir klären das Vorgehen.
Ich komme dorthin, wo das Fahrzeug steht: zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder zum Abstellplatz. Buchbar Mo–Fr 17:00–21:00 Uhr sowie Sa, So und feiertags 08:00–20:00 Uhr.
Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Gutachterkosten in der Regel erstattungsfähig — wie die Abrechnung läuft.
Erreichbar täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr. Am schnellsten geht es mit Fotos per WhatsApp oder einem kurzen Anruf.
0176 5601 7581
Täglich 08:00-20:00 Uhr
Fotos senden
Motorraum, Bissspuren, Warnmeldungen und Fahrzeugschein bereithalten.
markus@knigge-gutachten.de
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