Bis der Prüfer der Versicherung kommt, steht das Fahrzeug bei Ihnen. Ich nehme den Schaden auf, wenn der Betrieb ohnehin ruht — wochentags ab 17 Uhr, am Wochenende auch tagsüber. Melden Sie den Fall mit ein paar Fotos, den Rest klären wir am selben Tag.
Drei Dinge, die im Werkstattalltag zählen — und die ein großes Büro mit Terminplanung so nicht liefern kann.
Besichtigung Mo–Fr ab 17 Uhr sowie Sa, So und feiertags von 8 bis 20 Uhr. Also dann, wenn bei Ihnen ohnehin niemand mehr an der Bühne steht. Das Fahrzeug wartet nicht tagelang auf einen Termin.
Ich kalkuliere den Reparaturweg, den das Fahrzeug braucht — nicht den, den ein Versicherer gern sähe. Was Sie fachgerecht instand setzen müssen, steht auch im Gutachten.
Dieselbe Nummer, dieselbe Person, kein Ticketsystem. Rückfragen zum Reparaturweg klären wir direkt, auch mal zwischen zwei Aufträgen.
Per WhatsApp: ein paar Fotos vom Schaden, Kennzeichen, ein Satz dazu. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
Ich sage Ihnen, ob sich ein Gutachten lohnt, welche Aufnahmen noch fehlen und worauf beim Fall zu achten ist. Den Besichtigungstermin stimmen wir danach ab.
Ich komme zu Ihnen. Stehen mehrere Schadenfahrzeuge bei Ihnen, nehme ich sie in einem Durchgang auf — eine Anfahrt, mehrere Fälle. Das Gutachten geht anschließend an den Geschädigten.
Die häufigste Rückfrage aus Betrieben — und der Punkt, an dem sich Missverständnisse teuer auswirken.
Auftraggeber ist der Geschädigte, nicht Ihr Betrieb. Er unterschreibt den Auftrag und tritt seinen Erstattungsanspruch ab; abgerechnet wird mit der gegnerischen Haftpflicht (§ 249 BGB). Für Sie entstehen keine Kosten.
Hier ist die Kostenübernahme nicht automatisch geregelt. Wer beauftragt und wer zahlt, klären wir vorher — schriftlich, damit hinterher niemand überrascht ist.
Etwa zur Beweissicherung bei einer Reklamation oder bei einem Eigenschaden auf dem Hof. Dann sind Sie der Auftraggeber und ich nenne Ihnen den Preis vorab.
Je vollständiger die Meldung, desto belastbarer die erste Einschätzung. Fehlt etwas, sagen wir es Ihnen.
Nein. Ein Gutachten entsteht bei der Besichtigung — die persönliche Inaugenscheinnahme ist die Kernaufgabe des Sachverständigen, und ein Gutachten allein nach Fotos würde von Versicherungen zu Recht angegriffen. Die Fotos dienen der Einschätzung vorab: Lohnt sich ein Gutachten, was ist zu beachten, wie dringend ist es.
Beim unverschuldeten Unfall nichts — Auftraggeber ist der Geschädigte, gezahlt wird von der gegnerischen Haftpflicht. Nur wenn Sie selbst beauftragen, etwa zur Beweissicherung, stellen wir das vorher klar und ich nenne Ihnen den Preis.
Die Rückmeldung auf Ihre Meldung kommt am selben Tag. Den Besichtigungstermin stimmen wir danach ab — wochentags ab 17 Uhr, am Wochenende auch tagsüber. Ich verspreche keine feste Frist, die ich bei mehreren Betrieben gleichzeitig nicht halten könnte.
Ja, das ist sogar der Normalfall. Stehen bei Ihnen drei Schadenfälle, nehme ich sie in einem Termin auf.
Die nehme ich auf. Die Qualifikation dafür habe ich nach DGUV 209-093, Stufe 2S — Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvoltsystemen. Sagen Sie bei der Meldung Bescheid, dann plane ich entsprechend.
Ja. Das ist kein Exklusivverhältnis und soll auch keines werden — gerade die Bündelung mehrerer Betriebe macht kurzfristige Termine überhaupt möglich.
Zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt, in die Garage oder zum Abstellplatz. Buchbar Mo–Fr 17:00–21:00 Uhr sowie Sa, So und feiertags 08:00–20:00 Uhr.
Erreichbar täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr. Am schnellsten geht es mit Fotos per WhatsApp oder einem kurzen Anruf.
0176 5601 7581
Täglich 08:00-20:00 Uhr
Fotos senden
Fahrzeug, Zustand und Fahrzeugschein bereithalten.
markus@knigge-gutachten.de
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