Für Werkstätten · Karosserie · Lack

Das Schadenfahrzeug blockiert die Hebebühne.

Bis der Prüfer der Versicherung kommt, steht das Fahrzeug bei Ihnen. Ich nehme den Schaden auf, wenn der Betrieb ohnehin ruht — wochentags ab 17 Uhr, am Wochenende auch tagsüber. Melden Sie den Fall mit ein paar Fotos, den Rest klären wir am selben Tag.

Für den Betrieb

Was Sie davon haben

Drei Dinge, die im Werkstattalltag zählen — und die ein großes Büro mit Terminplanung so nicht liefern kann.

Keine Standzeit

Besichtigung Mo–Fr ab 17 Uhr sowie Sa, So und feiertags von 8 bis 20 Uhr. Also dann, wenn bei Ihnen ohnehin niemand mehr an der Bühne steht. Das Fahrzeug wartet nicht tagelang auf einen Termin.

Kalkulation nach Herstellervorgaben

Ich kalkuliere den Reparaturweg, den das Fahrzeug braucht — nicht den, den ein Versicherer gern sähe. Was Sie fachgerecht instand setzen müssen, steht auch im Gutachten.

Ein Ansprechpartner

Dieselbe Nummer, dieselbe Person, kein Ticketsystem. Rückfragen zum Reparaturweg klären wir direkt, auch mal zwischen zwei Aufträgen.

Ablauf

So läuft es

Fall melden

Per WhatsApp: ein paar Fotos vom Schaden, Kennzeichen, ein Satz dazu. Mehr braucht es für den Anfang nicht.

Rückmeldung am selben Tag

Ich sage Ihnen, ob sich ein Gutachten lohnt, welche Aufnahmen noch fehlen und worauf beim Fall zu achten ist. Den Besichtigungstermin stimmen wir danach ab.

Besichtigung im Betrieb

Ich komme zu Ihnen. Stehen mehrere Schadenfahrzeuge bei Ihnen, nehme ich sie in einem Durchgang auf — eine Anfahrt, mehrere Fälle. Das Gutachten geht anschließend an den Geschädigten.

Abrechnung

Wer bezahlt was

Die häufigste Rückfrage aus Betrieben — und der Punkt, an dem sich Missverständnisse teuer auswirken.

Unverschuldeter Unfall

Auftraggeber ist der Geschädigte, nicht Ihr Betrieb. Er unterschreibt den Auftrag und tritt seinen Erstattungsanspruch ab; abgerechnet wird mit der gegnerischen Haftpflicht (§ 249 BGB). Für Sie entstehen keine Kosten.

Kaskoschaden

Hier ist die Kostenübernahme nicht automatisch geregelt. Wer beauftragt und wer zahlt, klären wir vorher — schriftlich, damit hinterher niemand überrascht ist.

Sie brauchen es selbst

Etwa zur Beweissicherung bei einer Reklamation oder bei einem Eigenschaden auf dem Hof. Dann sind Sie der Auftraggeber und ich nenne Ihnen den Preis vorab.

Wichtig, damit es kein Missverständnis gibt: Beim Haftpflichtschaden vermittelt Ihr Betrieb, er beauftragt nicht. Beauftragt die Werkstatt selbst, schuldet sie auch das Honorar — und die Erstattung durch die gegnerische Versicherung ist dann nicht gesichert. Deshalb unterschreibt immer der Kunde.
Vorbereitung

Was ich brauche — und was Sie bekommen

Je vollständiger die Meldung, desto belastbarer die erste Einschätzung. Fehlt etwas, sagen wir es Ihnen.

Von Ihnen

  • Fotos vom Schaden, gern auch aus mehreren Winkeln
  • Kennzeichen und Fahrzeugtyp
  • was passiert ist, in einem Satz
  • Kontakt des Kunden, sobald er einverstanden ist
  • bei Elektro- und Hybridfahrzeugen ein Hinweis darauf

Von mir

  • Einschätzung am selben Tag, ob ein Gutachten sinnvoll ist
  • Besichtigung im Betrieb nach Absprache
  • vollständiges Gutachten mit Kalkulation, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert
  • Ansprechbarkeit bei Rückfragen zum Reparaturweg
  • Elektro- und Hybridfahrzeuge nach DGUV 209-093, Stufe 2S
FAQ

Was Betriebe vorher wissen wollen

Machen Sie das Gutachten nach unseren Fotos?

Nein. Ein Gutachten entsteht bei der Besichtigung — die persönliche Inaugenscheinnahme ist die Kernaufgabe des Sachverständigen, und ein Gutachten allein nach Fotos würde von Versicherungen zu Recht angegriffen. Die Fotos dienen der Einschätzung vorab: Lohnt sich ein Gutachten, was ist zu beachten, wie dringend ist es.

Was kostet uns das als Werkstatt?

Beim unverschuldeten Unfall nichts — Auftraggeber ist der Geschädigte, gezahlt wird von der gegnerischen Haftpflicht. Nur wenn Sie selbst beauftragen, etwa zur Beweissicherung, stellen wir das vorher klar und ich nenne Ihnen den Preis.

Wie schnell können Sie kommen?

Die Rückmeldung auf Ihre Meldung kommt am selben Tag. Den Besichtigungstermin stimmen wir danach ab — wochentags ab 17 Uhr, am Wochenende auch tagsüber. Ich verspreche keine feste Frist, die ich bei mehreren Betrieben gleichzeitig nicht halten könnte.

Können wir mehrere Fahrzeuge auf einmal melden?

Ja, das ist sogar der Normalfall. Stehen bei Ihnen drei Schadenfälle, nehme ich sie in einem Termin auf.

Wie ist das bei Elektro- und Hybridfahrzeugen?

Die nehme ich auf. Die Qualifikation dafür habe ich nach DGUV 209-093, Stufe 2S — Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvoltsystemen. Sagen Sie bei der Meldung Bescheid, dann plane ich entsprechend.

Arbeiten Sie mit mehreren Betrieben zusammen?

Ja. Das ist kein Exklusivverhältnis und soll auch keines werden — gerade die Bündelung mehrerer Betriebe macht kurzfristige Termine überhaupt möglich.

Besichtigung

Termin vor Ort — ich komme zum Fahrzeug

Zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt, in die Garage oder zum Abstellplatz. Buchbar Mo–Fr 17:00–21:00 Uhr sowie Sa, So und feiertags 08:00–20:00 Uhr.

Kontakt

Werkstatt in Salzgitter oder Umgebung?

Erreichbar täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr. Am schnellsten geht es mit Fotos per WhatsApp oder einem kurzen Anruf.

Anrufen

0176 5601 7581
Täglich 08:00-20:00 Uhr

WhatsApp

Fotos senden
Fahrzeug, Zustand und Fahrzeugschein bereithalten.

E-Mail

markus@knigge-gutachten.de
Knigge Gutachten · Warnestr. 10 · 38259 Salzgitter