Der Prüfdienst kommt
Zur Rückgabe erscheint ein Sachverständiger oder eine Prüforganisation im Auftrag der Leasinggesellschaft. Er erstellt einen Zustandsbericht mit allem, was aus seiner Sicht über normale Abnutzung hinausgeht.
Bei der Rückgabe begutachtet ein Prüfdienst das Fahrzeug — beauftragt und bezahlt von der Leasinggesellschaft. Was dabei als Minderwert angesetzt wird, erfahren Sie oft erst Wochen später. Dann steht das Auto längst woanders und niemand kann mehr nachsehen. Ein Vorab-Check dreht die Reihenfolge um.
Nicht weil die Fahrzeuge schlecht wären. Sondern weil derjenige, der den Zustand bewertet, von der anderen Seite bezahlt wird — und Sie zu dem Zeitpunkt nichts mehr in der Hand haben.
Zur Rückgabe erscheint ein Sachverständiger oder eine Prüforganisation im Auftrag der Leasinggesellschaft. Er erstellt einen Zustandsbericht mit allem, was aus seiner Sicht über normale Abnutzung hinausgeht.
Nach der Übergabe wird das Auto weitervermarktet. Ab hier gibt es kein Objekt mehr, an dem sich etwas überprüfen ließe — weder von Ihnen noch von einem Anwalt.
Wochen später folgt die Abrechnung mit den Minderwertpositionen. Wer sie bestreiten will, hat als Beweismittel nur noch das Papier der Gegenseite.
Es geht nicht darum, dass jemand betrügt. Die Abgrenzung zwischen normaler Gebrauchsspur und erstattungspflichtigem Schaden ist echte Auslegungsarbeit, und bei jedem Grenzfall gibt es zwei vertretbare Meinungen. Nur ist bei der Rückgabe eben nur eine davon im Raum — und die andere hat kein Fahrzeug mehr, an dem sie sich belegen ließe.
Ein Leasingfahrzeug darf gebraucht aussehen. Bezahlen müssen Sie nur, was über das hinausgeht, was bei pfleglicher Nutzung in der vereinbarten Zeit und Laufleistung unvermeidlich ist.
Wo genau diese Grenze verläuft, legt nicht der Prüfer fest, sondern Ihr Vertrag. Viele markenunabhängige Leasinggesellschaften verweisen auf den VMF-Leitfaden zur fairen Fahrzeugbewertung; Herstellerbanken arbeiten überwiegend mit eigenen Schadenkatalogen. Die Kataloge unterscheiden sich — was bei einem Anbieter durchgeht, wird beim nächsten angesetzt.
Deshalb ist der erste Schritt kein Blick aufs Blech, sondern in die Unterlagen: Welcher Katalog gilt für Ihren Vertrag? Bringen Sie ihn zum Termin mit, dann bewerten wir an dem Maßstab, an dem später tatsächlich gemessen wird — nicht an einem allgemeinen.
Bewertet wird das, was erfahrungsgemäß in Zustandsberichten auftaucht — und das, was sich vorher noch sinnvoll ändern lässt.
Kratzer, Dellen, Steinschläge, Parkschrammen. Entscheidend ist weniger, ob etwas da ist, sondern ob es nach dem geltenden Katalog als Gebrauchsspur durchgeht oder angesetzt wird.
Profiltiefe, Reifenalter, gleiche Bereifung rundum, Bordsteinschäden an den Felgen. Reifen sind ein Klassiker in Minderwertrechnungen und zugleich der Posten, der sich vorher am einfachsten selbst regeln lässt.
Sitzwangen, Polster, Verkleidungen, Brand- und Flecken, Gerüche. Auch hier gilt: Abnutzung ist eingepreist, Beschädigung nicht.
Zweitschlüssel, Bordmappe, Serviceheft, Ladekabel, Warndreieck, Verbandkasten, Hutablage, Originalräder. Fehlende Teile werden fast immer angesetzt — und sind vorher oft günstig zu beschaffen.
Warnmeldungen, fällige Serviceintervalle, Funktion von Beleuchtung und Assistenzsystemen. Ein offener Service ist ein Posten, der sich vorher planen lässt.
Wurde am Fahrzeug schon einmal gerichtet, wird die Ausführung mitbewertet. Aus der Werkstatt kenne ich die Stellen, an denen eine frühere Reparatur auffällt.
Der Check ist kein Selbstzweck. Er soll Ihnen eine Entscheidung ermöglichen, die Sie ohne ihn nicht treffen können.
Für viele Positionen ist die Reparatur in einer frei gewählten Werkstatt günstiger als der Betrag, den die Leasinggesellschaft dafür ansetzt. Beim Termin sage ich Ihnen, wo sich das rechnet — und wo nicht.
Sie gehen mit einer eigenen, datierten Zustandsaufnahme samt Fotos in die Rückgabe. Kommt später eine Forderung, die davon abweicht, haben Sie etwas in der Hand.
Manchmal ist das Ergebnis: Es passt. Auch das ist ein Wert — dann geht die Rechnung, falls sie kommt, nicht mehr als Überraschung durch.
Ein Detail, das auf Minderwertrechnungen immer wieder auftaucht und sich lohnt nachzurechnen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Minderwertausgleich bei regulärem Vertragsende ohne Umsatzsteuer zu berechnen ist. Begründung: Der Zahlung steht keine steuerbare Leistung des Leasinggebers gegenüber, es handelt sich um Schadenersatz. Der Bundesfinanzhof hat diese Einordnung bestätigt.
Steht auf Ihrer Abrechnung trotzdem Mehrwertsteuer auf die Minderwertpositionen, ist das ein Punkt, den Sie ansprechen können. Ob es sich im Einzelfall so verhält, prüft ein Rechtsanwalt — ich bin Techniker, nicht Jurist. Der Hinweis gehört hierher, weil ihn kaum jemand kennt.
BGH, Urteil vom 18.05.2011, VIII ZR 260/10. Bestätigt durch BFH, Urteil vom 20.03.2013, XI R 6/11. Beide betreffen den Minderwertausgleich bei ordentlichem Vertragsende; bei vorzeitiger Beendigung kann die Bewertung abweichen.
Ich komme dorthin, wo das Fahrzeug steht: zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Buchbar Mo–Fr 17:00–21:00 Uhr sowie Sa, So und feiertags 08:00–20:00 Uhr. Rückgabetermine stehen lange fest — melden Sie sich mit Vorlauf, dann bleibt Zeit zum Handeln.
Anders als beim unverschuldeten Unfall zahlt hier keine Versicherung — die Leasingrückgabe ist Vertragssache. Den Preis klären wir vorher, wie die Abrechnung sonst läuft.
Nein. Die Leasingrückgabe ist kein Versicherungsfall, sondern eine Sache zwischen Ihnen und der Leasinggesellschaft. Der Vorab-Check wird deshalb direkt von Ihnen bezahlt. Etwas anderes gilt nur, wenn am Fahrzeug ein versicherter Schaden vorliegt, etwa nach einem Unfall — dann greifen die üblichen Regeln.
Mit einigen Wochen Vorlauf. Dann bleibt Zeit, kleinere Sachen richten zu lassen, Ersatzteile zu beschaffen oder fehlende Ausstattung wieder zu besorgen. Wer erst wenige Tage vorher prüfen lässt, erfährt zwar, was kommt, kann aber kaum noch etwas ändern.
Den Maßstab gibt Ihr Leasingvertrag vor. Viele markenunabhängige Gesellschaften richten sich nach dem VMF-Leitfaden zur fairen Fahrzeugbewertung, Herstellerbanken nutzen häufig eigene Schadenkataloge. Welcher Katalog gilt, steht in den Vertragsunterlagen — bringen Sie ihn zum Termin mit.
Gerade dann. Der Wert liegt in der Dokumentation: Ein festgehaltener Zustand vor der Übergabe ist genau das Beweismittel, das später fehlt. Nach der Rückgabe ist das Fahrzeug weg und lässt sich nicht mehr nachprüfen.
Müssen nicht, oft lohnt es sich aber. Eine Reparatur in einer frei gewählten Werkstatt ist häufig günstiger als der Betrag, den die Leasinggesellschaft für denselben Schaden ansetzt. Bei welchen Positionen sich das rechnet und bei welchen nicht, sage ich Ihnen beim Termin.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Minderwertausgleich ohne Umsatzsteuer zu berechnen, weil ihm keine steuerbare Leistung des Leasinggebers gegenübersteht (BGH, 18.05.2011, VIII ZR 260/10; bestätigt durch BFH, 20.03.2013, XI R 6/11). Steht auf Ihrer Rechnung trotzdem Mehrwertsteuer, lohnt sich eine anwaltliche Prüfung.
Der Vorab-Check ist auf die Zeit vor der Rückgabe ausgelegt; sein Wert liegt darin, dass das Fahrzeug noch da ist. Ist die Abrechnung schon da und das Auto weg, fehlt genau diese Grundlage. Rufen Sie in dem Fall trotzdem kurz an, dann sage ich Ihnen ehrlich, ob sich noch etwas machen lässt oder ob der Weg über einen Anwalt der richtige ist.
Erreichbar täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr. Halten Sie den Rückgabetermin und die Vertragsunterlagen bereit — dann lässt sich gleich sagen, wie viel Vorlauf noch bleibt.
0176 5601 7581
Täglich 08:00-20:00 Uhr
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