Nach der Rückgabe kommt die Abrechnung: ein Gutachten, eine Liste von Schäden, eine Summe. Das Fahrzeug ist weg, nachsehen kann niemand mehr. Was sich jetzt noch prüfen lässt und welche Fristen dabei laufen.
Drei Muster tauchen in fast jeder Abrechnung auf — und in allen drei geht es um dieselbe Frage: Gebrauchsspur oder Schaden?
Als Schaden angesetzt, obwohl sie sich wegpolieren lassen. Der Branchenstandard sieht leichte Oberflächenkratzer, die polierbar sind, als normale Gebrauchsspur — berechnet werden dürfen sie dann nicht.
Restprofil knapp über der gesetzlichen Grenze, trotzdem als Mangel geführt. Oder Bremsscheiben mit Flugrost, der nach ein paar Kilometern verschwindet.
Gebrauchsspuren an Sitzwange, Lenkrad und Ladekante gehören bei normaler Nutzung dazu. Erst Risse, Brandlöcher oder Fehlteile sind etwas anderes.
Weniger als vorher — aber mehr, als die meisten annehmen. Geprüft werden die Unterlagen, nicht das Fahrzeug.
Zwei davon werden regelmäßig verwechselt: die Frist, die der Leasinggeber im Schreiben setzt, und die gesetzliche Verjährung. Sie haben nichts miteinander zu tun.
| Was | Dauer | Ab wann |
|---|---|---|
| Zahlungsfrist im Schreiben des Leasinggebers | meist 14 Tage | Zugang des Schreibens |
| Verjährung des Minderwertausgleichs | 3 Jahre | Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand |
| Ihre eigene Forderung auf Rückzahlung | 3 Jahre | Schluss des Jahres der Zahlung |
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.11.2012 (VIII ZR 22/12) entschieden, dass der Minderwertausgleich beim Kilometerleasing der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB unterliegt — und nicht der kurzen Frist von sechs Monaten aus § 548 BGB. Grund ist die Einordnung als vertraglicher Erfüllungsanspruch mit Amortisationsfunktion, nicht als Schadensersatz. Achtung bei älteren Fundstellen im Netz: Dort steht häufig „zwei Jahre“ — das beruht auf einem Urteil von 2000 und damit auf dem Recht vor der Schuldrechtsreform.
Auf der Abrechnung stehen oft mehrere Posten nebeneinander, die völlig unterschiedlich funktionieren. Wer sie nicht trennt, kann die Forderung auch nicht prüfen.
Was es kosten würde, den Befund zu beseitigen: Arbeitszeit, Material, Lackierung. Hier lohnt der Blick auf den angesetzten Reparaturweg. Eine ganze Tür zu lackieren, wo eine Smart-Repair-Stelle gereicht hätte, macht schnell mehrere hundert Euro Unterschied.
Der Betrag, um den das Fahrzeug nach fachgerechter Reparatur trotzdem weniger wert ist — weil ein Vorschaden dokumentiert bleibt. Er kommt nur bei erheblichen Schäden in Betracht, nicht bei Kratzern, und sinkt mit Alter und Laufleistung deutlich.
Ein sechs Jahre altes Fahrzeug hat keine neuen Reifen und keine makellosen Sitze mehr. Wird eine Position mit Neupreisen angesetzt, ohne Abzug „neu für alt“, ist das ein häufiger und gut nachweisbarer Fehler.
Kein Katalog und keine Rechtsberatung — eine Orientierung dafür, wo sich das Nachrechnen erfahrungsgemäß lohnt.
| Position auf der Rechnung | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Kratzer im Lack | Lässt er sich polieren? Dann ist es nach dem VMF-Leitfaden in der Regel eine Gebrauchsspur. Angesetzt wird trotzdem oft eine Teillackierung. |
| Steinschläge an der Front | Bei hoher Laufleistung unvermeidlich. Die Frage ist, ob Anzahl und Größe über das hinausgehen, was bei dieser Fahrleistung zu erwarten war. |
| Felgenschrammen | Häufig mit Felgentausch kalkuliert, obwohl eine Aufbereitung möglich gewesen wäre — und erheblich günstiger. |
| Reifen unter Mindestprofil | Berechtigt, wenn die vertragliche Grenze unterschritten ist. Zu prüfen ist der Preisansatz: Neureifen zum Listenpreis oder marktgerecht? |
| Bremsscheiben | Flugrost nach Standzeit ist kein Mangel. Verschleiß unterhalb der Grenze schon — die Messwerte gehören ins Protokoll. |
| Fehlende Teile | Zweitschlüssel, Ladekabel, Bordwerkzeug, Hutablage: klar berechenbar, aber zum tatsächlichen Beschaffungspreis, nicht pauschal. |
| Innenraum | Gebrauchsspuren an Sitzwange und Lenkrad gehören zur normalen Nutzung. Risse, Brandlöcher und Fehlteile sind etwas anderes. |
Maßgeblich ist immer der Schadenkatalog Ihres Vertrags. Diese Aufstellung ersetzt weder ihn noch die rechtliche Prüfung.
Eine Zahlung ohne Vorbehalt macht die Prüfung später schwerer. Schweigen ist aber auch keine Lösung: Melden Sie sich innerhalb der gesetzten Frist und teilen Sie mit, dass Sie die Aufstellung prüfen lassen.
Rückgabeprotokoll, Minderwertgutachten mit allen Fotos, Leasingvertrag samt Schadenkatalog, und falls vorhanden eigene Aufnahmen vom Tag der Rückgabe. Je vollständiger, desto belastbarer das Ergebnis.
Ich sehe mir die Positionen einzeln an und schreibe auf, welche davon fachlich tragen und welche nicht. Das dauert in der Regel zwei bis drei Werktage.
Viele Forderungen lassen sich mit einer sachlichen Stellungnahme reduzieren, ohne dass ein Gericht nötig wird. Bleibt es streitig, hat Ihr Anwalt eine fachliche Grundlage statt einer Vermutung.
Reagieren ja, zahlen nicht zwingend. Eine vom Leasinggeber gesetzte Frist ist keine gesetzliche Frist; sie bestimmt, ab wann er mahnen und Verzugszinsen berechnen kann. Teilen Sie schriftlich mit, dass Sie die Aufstellung prüfen lassen, und nennen Sie einen realistischen Zeitpunkt. Ob und wie Sie zahlen sollten, ist eine Rechtsfrage — dafür ist ein Anwalt zuständig.
Nicht unbedingt. Wer zu viel gezahlt hat, kann das zurückfordern, und dafür gilt ebenfalls die regelmäßige Verjährung von drei Jahren. Schwieriger wird es, wenn ohne Vorbehalt gezahlt wurde — auch das ist eine Frage für den Anwalt. Die technische Prüfung der Positionen ist davon unabhängig und weiterhin möglich.
Am Fahrzeug selbst nichts mehr — dafür an den Unterlagen einiges. Ob ein Kratzer, den die Fotos zeigen, eine Lackierung rechtfertigt oder ob Polieren gereicht hätte, lässt sich beurteilen. Ebenso, ob die angesetzten Stunden und Materialpreise realistisch sind und ob die Abnutzung berücksichtigt wurde. Wo die Fotos zu schlecht sind, um etwas zu erkennen, schreibe ich genau das hinein — auch das ist ein Ergebnis.
Alles, was bei pfleglicher Behandlung über Laufzeit und Laufleistung unvermeidlich entsteht. Der VMF-Leitfaden nennt unter anderem polierbare Oberflächenkratzer und übliche Spuren im Innenraum. Maßgeblich ist am Ende der Schadenkatalog Ihres Vertrags — die Leasinggeber weichen im Detail voneinander ab.
Das rechnen Sie am besten vorher durch. Wenn von 600 Euro die Hälfte strittig ist, steht der Aufwand dafür in einem sinnvollen Verhältnis. Bei kleineren Beträgen sagen Sie mir am Telefon, was auf der Rechnung steht — ich sage Ihnen ehrlich, ob sich die Prüfung lohnt oder ob Sie das Geld besser sparen.
Häufig ja, wenn eine Verkehrsrechtsschutz-Deckung besteht und der Fall streitig wird. Fragen Sie vor der Beauftragung bei Ihrem Versicherer nach und lassen Sie sich eine Deckungszusage geben. Ich stelle die Rechnung so aus, dass sie eingereicht werden kann.
Das Fahrzeug ist zurückgegeben, geprüft werden die Unterlagen. Schicken Sie mir Rückgabeprotokoll, Minderwertgutachten und den Schadenkatalog — per WhatsApp, E-Mail oder Post. Telefonisch erreichbar täglich 08:00–20:00 Uhr.
Telefonisch erreichbar täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr. Am schnellsten geht es mit Fotos per WhatsApp oder einem kurzen Anruf.
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